SOZIALRECHT
Im Bereich des Sozialrechts unterstützt Sie Frau Korkes mit Ihren Ansprüchen auf eine Rente wegen Erwerbsminderung, aus dem Schwerbehindertenverfahren/GdB und auf Anerkennung von Berufskrankheiten. Durch Ihre vorherige Tätigkeit in einer auf Sozialrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, konnte sich Frau Korkes die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse im Gebiet des Sozialrechts aneignen.
Unterstützung für Menschen in Not
Das Sozialrecht regelt die staatlichen Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums für Menschen in Not. Es ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rechtssystems und dient dazu, bedürftige Personen finanziell zu unterstützen.
Das Sozialrecht ist auch für Menschen wichtig, die aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung Unterstützung benötigen.
Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Erwerbsminderungsrente oder das Schwerbehindertenrecht durchzusetzen und Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft geltend zu machen.
Hierbei überprüfen wir Ihre Bescheide und legen für Sie Einspruch, Widerspruch, Klage oder Berufung bei den zuständigen Behörden und Gerichte ein.
Gerne beraten wir Einzelunternehmer hinsichtlich einer etwaigen Scheinselbstständigkeit sowie einem Statusfeststellungsverfahren.
Wenn Sie weitere Informationen zum Sozialrecht benötigen oder eine Beratung wünschen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir sind für Sie da!
Zitat, Prof. Dr. jur. Hans-Uwe Erichsen
„Das Sozialrecht ist ein Spiegelbild der Solidarität und Menschlichkeit einer Gesellschaft.“