VERKEHRSRECHT

Bei einem Verkehrsunfall unterstützen wir Sie mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche (Personen- und Sachschäden) gegenüber dem Gegner. Wir setzen uns für Ihre zivilrechtlichen Ansprüche ein. Hierzu gehören unter anderem Schmerzensgeldansprüche, Schadensersatzansprüche sowie die Abwehr von unberechtigten Forderungen. In verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, Bußgeldverfahren oder verkehrsbezogene Straftaten sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner.

Ihr Recht auf der Straße

Das Verkehrsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr. Es ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rechtssystems und regelt die Rechte und Pflichten von Autofahrern, Fahrradfahrern, Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern.

Das Verkehrsrecht umfasst unter anderem Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder das Fahren unter Alkoholeinfluss. Auch Verkehrsunfälle, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche sowie die Abwicklung von Versicherungsfällen gehören zum Verkehrsrecht.

Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen des Verkehrsrechts und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Hierzu zählt eine schnelle und effektive Abwicklung Ihres Falles gegenüber Versicherungen und Behörden.

Sollten Sie eine erste Beratung wünschen, dann kontaktieren Sie uns gerne.

Zitat, Prof. Dr. jur. Andreas Fischbacher

„Das Verkehrsrecht regelt die Verantwortung und Haftung im Straßenverkehr und trägt somit zur Sicherheit und Ordnung auf unseren Straßen bei.“