MEDIZINRECHT
Im Medizinrecht widmet sich Frau Korkes überwiegend den Fällen der Arzthaftung aus Patientensicht. Das komplexe Arzthaftungsrecht erfordert besondere Kenntnisse, als auch eine umfangreiche Einarbeitung in die Materie. Frau Korkes ist mit der Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen bei Behandlungsfehlern und Personenschäden besonders vertraut.
Ihre Ansprüche im Gesundheitswesen
Das Medizinrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Patienten, Ärzten und Krankenhäusern. Es ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rechtssystems und bietet Patienten Schutz vor medizinischen Fehlern, Behandlungsfehlern oder unfairen Praktiken seitens von Ärzten und Krankenhäusern.
Zu den wichtigsten Themen des Medizinrechts gehören unter anderem Arzthaftung, Behandlungsfehler, Patientenrechte sowie die Haftung von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Das Medizinrecht ist für Patienten von großer Bedeutung, da es ihnen Schutz vor Fehlern oder unzureichenden Leistungen im Gesundheitswesen bietet.
Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen des Medizinrechts und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir helfen Ihnen bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld, der Überprüfung von Behandlungsfehlern oder der Durchsetzung Ihrer Patientenrechte.
Wenn Sie weitere Informationen zum Medizinrecht benötigen oder eine Beratung wünschen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir sind für Sie da!
Zitat, Prof. Dr. jur. Franz-Josef Dahm
„Das Medizinrecht stellt die Weichen für eine menschliche und ethisch vertretbare Gesundheitsversorgung.“